ACHTUNG: 2G Regelung in den Sportstätten

Bereits ab Montag, 8. November müsst ihr beim Betreten der Sportstätten ein GEIMPFT- bzw. GENESEN-Zertifikat vorweisen!

 

Es gilt:

  • Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, gilt jetzt 2-G, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt.
  • Übergangsfrist von 4 Wochen: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
  • Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation wird um dringende Beachtung im großen eigenverantwortlichen Maß, vor allem auch im eigenen Interesse gebeten, damit der Betrieb in den Sportanlagen weiterhin aufrecht erhalten werden kann.